MF-GUT Platzordnung Einleitung:
Wir sind die Modellfluggruppe - Untertösens mit einem idylischem wunderschönen Fluggelände direkt neben dem Inn. Bei der Anfahrt zum Fluggelände hat man die bekannte Römerbrücke vor Augen, weiteres fährt man auch bei einer wunderschönen Mühle in Untertösens vorbei. Das Fluggelände befindet sich auf einem Grundstück der Fam. Sturm und ist frei von naheliegendem Wohngebiet was das Fliegen noch attraktiver macht. Unser Fluggebiet erstreckt sich über fast 22 ha Fläche. Für die Einhaltung bestimmter Regeln ist zu Achten. Der Spaß steht natürlich immer im Vordergrund und fängt bei uns nicht erst dort an, wo Regeln zu Ende sind. Diese Einstellung wurde daher schriftlich festgehalten und wird auch von allen Vereinsmitgliedern durch deren Mitgliedschaft zur Kenntnis genommen.
Bestimmungen für die Verwendung des Modellflugplatzes 2023
1. Allgemeines
1.1 Benutzungsberechtigung:
Grundsätzlich sind nur Mitglieder der MF-GUT unter Einhaltung nachfolgend angeführter Voraussetzungen nutzungsberechtigt. Ordentliche Mitglieder des MF-GUT sind in der Mitgliederliste erfasst.
Ein Flugbetrieb ist, sofern nicht gesondert geregelt bzw. kommuniziert, ausschließlich innerhalb der aktuell geltenden Verordnung: (EU) 2019/947 – „Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“, gestattet. Dementsprechend müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Jeder Modellflugpilot muss sich bei der Austro Control unter https://www.dronespace.at/registrierung als Drohnenbetreiber registrieren
• Die Registrierungsnummer ist am UAS „Unmanned Aircraft System“ (ugs. Modellflugzeug) vor dem Erstflug anzubringen. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre. Die gültige Registrierungsnummer ist unaufgefordert dem Vorstand bekanntzugeben.
• Der „Drohnenführerschein“ ist für alle Modellflugpiloten, welche in der „Open“ Kategorie mit einem Gewicht über 250g fliegen wollen (A1, A2 und A3) verpflichtend und muss bei der Austro Control unter https://www.dronespace.at/drohnenfuehrerschein durch Absolvierung eines Online- Kurses und anschließender Prüfung erlangt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt fünf Jahre. Eine Kopie des gültigen, nach positiver Beurteilung erlangten Kompetenznachweises, ist dem Vorstand unaufgefordert zu übermitteln.
Die Platzbenutzung dient ausschließlich zum Ausüben des Modellsports, eine anderweitige Verwendung muss vom Vorstand genehmigt werden. Die Benutzung ist nur Modellflugpiloten mit aufrechtem Versicherungsschutz erlaubt.
Das Mindestalter für eine Alleinflugberechtigung ist auf 16 Jahre festgelegt.
Behördliche Anweisungen und Anweisungen des Flugplatzbetreibers (Vorstand) stehen immer über der Flugplatzordnung. Sie werden rechtzeitig kommuniziert, diesen ist unmittelbar Folge zu leisten.
Jedes ordentliche Vereinsmitglied sowie Gast- Fernpiloten erklären sich durch Benutzung der Vereinseinrichtungen stillschweigend mit der Platzordnung einverstanden. Bei Nichtbeachtung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Verwarnung
2. Verbot der Benutzung des Fluggeländes sowie Flugverbot
3. Ausschluss aus dem Verein – es erfolgt eine schriftliche Verständigung.
1.2 Vereinseinrichtungen:
Alle Einrichtungen des Vereins sind schonend und bestimmungsgemäß zu behandeln. Verlust oder Beschädigung von Vereinseigentum ist unverzüglich dem Vorstand zu melden. Der Flugplatz samt den Einrichtungen ist von jedem Benutzer sauber zu halten. Der letzte Benutzer hat vor Verlassen des Geländes sicherzustellen, dass alle Einrichtungen richtig verwahrt und die Türen versperrt wurden.
2. Flugbetrieb:
2.1 Betriebszeiten:
Der Flugbetrieb ist grundsätzlich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, bei ausreichenden Sichtverhältnissen möglich. Im Anlassfall werden jegliche Einschränkungen der Flugbetriebszeit gesondert kommuniziert. Für alle Modelle mit Verbrennungsmotoren sind folgende Flugverbotszeiten einzuhalten:
Im Zeitraum vom 10. April bis 10. November
an Wochentagen von 8:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 20:00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen von 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 20:00 Uhr
2.2 Modelle:
• Es dürfen ausschließlich Flugmodelle betrieben werden, welche mit einer gültigen Registrierungsnummer des Fernpiloten gekennzeichnet sind. Dieser ist verantwortlich für den flugtauglichen Zustand des Modells sowie dessen unbedenklichen Betrieb.
• Der Betrieb von UAS mit einer Abflugmasse über 25kg ist untersagt und ist bei Verdacht zu überprüfen.
• Übermäßige Lärmentwicklung ist zu vermeiden.
• Verbrennungsmotoren dürfen nur mit wirksamen Schalldämpfern betrieben werden.
• Modelle mit Turbinen-, Pulso- oder Raketen- Antrieb dürfen nur auf eigene Verantwortung betrieben werden.
• Für den Aufbau und das Aufstellen der Modelle ist ausschließlich der Vorbereitungsraum vorgesehen.
• Abgestürzte Modelle sowie deren Bestandteile müssen aufgesammelt werden und sind nicht am Flugplatz zu entsorgen.
2.3 Funkfernsteuerungen, Frequenzen:
• Es dürfen ausschließlich für Österreich zugelassene Funkfernsteuerungen und Frequenzen betrieben werden
• Gültig für Steckquarz- betriebene Sender: Vor Aufnahme des Flugbetriebes hat jeder Pilot an der hierfür vorgesehenen Frequenztafel seine Senderfrequenz kenntlich zu machen. Bei Doppelbelegungen haben sich die betroffenen Piloten untereinander abzusprechen.
2.4 Flugraum:
• Die Durchführung von UAS- Flügen ist ausschließlich im ausgewiesenen Flugbereich bis zu einer Höhe von 120m
über Grund erlaubt.
• Start- und Landevorgänge sind nur auf der dafür vorgesehenen Start/Landebahn durchzuführen. Währenddessen
dürfen sich daher keine Personen in diesem Bereich aufhalten.
2.5 Gast- Fernpiloten:
Gästeflieger dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vereines, oder eines Vorstandmitgliedes das Fluggelände benützen. Sie werden in einer Gastpilotenliste erfasst und müssen nachweislich die unter 1.1 genannten Voraussetzungen erfüllen. Sie sind auf die Einhaltung der Platzordnung, welche vor Ort ausgehängt ist hinzuweisen.
3. Sicherheit:
3.1 Sicherheitszonen für Zuschauer:
• Als unbeteiligte Personen gelten all jene, die nicht zum Zwecke des Fluges erforderlich sind
• Unbeteiligte Personen sind grundsätzlich vom Fernpiloten bzw. den Benutzern auf mögliche Gefahren hinzuweisen.
• Während des Betriebes von UAS dürfen sich Zuschauer nur im Zuschauerraum bzw. Parkplatz aufhalten.
3.2 Parkplätze:
Fahrzeuge sind grundsätzlich auf den, ausgewiesenen Parkflächen abzustellen.
3.3 Vorbereitungsraum für Fernpiloten und Helfer:
Im Bereich „Vorbereitung“ dürfen sich während des Betriebes von UAS ausschließlich Fernpiloten und deren Helfer aufhalten.
3.4 Aufenthaltsbereich für steuernde Fernpiloten:
Im „Pilotenbereich“ dürfen sich ausschließlich steuernde Piloten und deren Helfer aufhalten.
3.5 Start/ Landebahn:
Das Betreten der „Start/ Landebahn“ ist ausschließlich für Start- und Landevorgänge und in Ausnahmesituationen (z.B. zu Trainingszwecken), nach Rücksprache mit allen beteiligten Personen erlaubt.
3.6 Verhalten von beteiligten Personen/ steuernden Fernpiloten:
• Gefährdungen von Personen und Sachgütern sind grundsätzlich zu vermeiden.
• Bei Eindringen einer unbeteiligten Person, müssen beteiligte Personen mit dem Kommando „Achtung, unbeteiligte Person im Gefährdungsbereich!“ oder Ähnlichem auf die Situation aufmerksam gemacht werden. Das UAS ist schnellstmöglich zu landen, sobald eine Gefährdung am Boden ausgeschlossen werden kann.
• Die unbeteiligte Person muss von einer benutzungsberechtigten Person darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie sich in einem Modellfluggebiet befindet.
• Der UAS-Betrieb darf erst fortgesetzt werden, wenn sich keine unbeteiligten Personen im Gefährdungsbereich befinden.
• Überflüge von unbeteiligten Personen sowie Menschenansammlungen sind verboten.
• Auch Personen in Fahrzeugen zählen als unbeteiligt und sind daher nicht zu überfliegen. Zudem ist darauf zu achten, dass Personen in Fahrzeugen keine vermeidbare Ablenkung durch den UAS- Betrieb erfahren.
• Tiefe Überflüge der angrenzenden Feldwege sind zu vermeiden.
• Der Zuschauerraum, der Parkplatz und die Vereinshütte dürfen nicht überflogen werden.
• Falls der Landeanflug von Westen erfolgt, muss sich der Fernpilot vor der Landung vergewissern, dass der Feldweg frei von unbeteiligten Personen und Fahrzeugen ist.
• Bei Annäherung bemannter Luftfahrzeuge, muss der Fernpilot mit dem Kommando „Achtung, Flugzeug“ auf die Situation aufmerksam gemacht werden.
3.7 Verhalten bei Unfällen:
Ruhe bewahren!
1. Rasch den Notruf 144 rufen, bzw. den Anruf veranlassen.
• Wo geschah es?
• Was geschah?
• Wie viele Verletzte?
• Welche Art von Verletzungen?
• Warten auf Rückfragen!
2. Erste Hilfe:
• Absichern des Unfallortes!
• Versorgen der Verletzten!
• Anweisungen beachten!
3. Weitere Maßnahmen:
• Rettungsdienste einweisen!
• Schaulustige entfernen!
An der Vereinshütte ist ein Erste-Hilfe-Koffer angebracht. Darauf befinden sich auch die wichtigsten Notfall- Telefonnummern. Bitte mach dich vor dem Flug damit vertraut. Entnahmen aus dem Erste-Hilfe-Koffer sind dem Vorstand zu melden.
4. Haftung:
• Jeder UAS- Betreiber fliegt auf eigene Gefahr und haftet persönlich für jeglichen, durch ihn oder sein UAS verursachten Schaden.
• Der Verein, respektive der Vorstand übernimmt keinerlei Haftung bei Personen- oder Sachschäden, die durch den UAS- Betrieb verursacht werden.
• Der Pilot hat die Art und Größe seines Modells seinem fliegerischen Können und den aktuellen Witterungs- und Pistenverhältnissen entsprechend zu wählen.
• Jeder Personen- oder Sachschaden, ausgenommen den Modellen beteiligter Personen, ist unverzüglich dem Vorstand zu melden.
• Umliegende Grundstücke dürfen ausschließlich zur Bergung abgestürzter oder notgelandeter Modelle betreten werden. Der eventuell entstehende Flurschaden ist dabei so gering wie möglich zu halten.